Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) an die Portas Capital AG erteilt

19.01.2023

Die FINMA erteilt eine Bewilligung, wenn Vermögensverwalter die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG), in der Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und in der Finanz-institutsverordnung-FINMA (FINIV-FINMA) festgelegt.

Das Ziel der FINMA mit der Erteilung der Lizenzen für Vermögensverwalter ist der Schutz der Anleger. Jeder Vermögensverwalter muss dazu u.a. über eine Unternehmensführung nach detaillierten Vorschriften verfügen. Zusätzlich gelten neue Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Einhaltung von sehr zahlreichen juristischen Vorgaben.

Experten erwarten, dass von den ursprünglich 2500 Vermögensverwaltungsgesellschaften in der Schweiz nur rund die Hälfte diese Lizenz der FINMA erhalten werden. Unternehmen mit einer Tätigkeit in der Vermögensverwaltung ohne Lizenz dürfen ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten.

Anfang Januar diesen Jahres hat die FINMA der Portas Capital AG diese Lizenz erteilt. Insgesamt haben Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Mitarbeiter über eine Periode von mehreren Monaten an der Erteilung der Lizenz gearbeitet.

Neu im Interesse der Klienten werden die Funktionen wie z.B. Risikomanagement, «Compliance», usw. an unabhängige, professionelle Kooperationspartner im Rahmen einer engen Zusammenarbeit ausgelagert. Zusätzlich wird der Verwaltungsrat durch drei unabhängige Mitglieder ergänzt. Der Datenschutz bzw. die Vertraulichkeit gilt selbstverständlich weiterhin.

Der Prozess für die Erteilung der Lizenz war effizient und für uns problemlos. Mit diesem wichtigen Schritt in der Entwicklung unseres Unternehmens ist ein Meilenstein gesetzt worden, welcher weiteres Wachstum für die Portas Capital AG schaffen soll. 

Wir danken für Ihr Vertrauen und freuen uns auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit.

Team Portas Capital AG, im Januar 2023